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Behindertentransport in Personenwagen Innenausbau WALDSPURGER + BÜHLMANN AG

Grundkonzept:

Ein Personenwagen für Rollstuhltransport kann mit dem PW-Ausweis gefahren werden.
Die Bestuhlung ist links und rechts an den Seitenwänden angeordnet und muss unter Umständen nicht demontiert werden wenn nur im Mittel-Gang Rollstühle geladen werden. Es dürfen jedoch nie mehr als 9 Personen total im Fahrzeug mitgeführt werden. Falls mehr Rollstühle geladen werden sollen, sind die entsprechenden Sitze schnell demontabel ausgeführt.

Die Kundenbedürfnisse sollten genau abgeklärt werden: Anzahl Rollstühle? Welches Verlade-System? Welche Rollstuhl-Verankerungen und Patientensicherung? Spezielle Anforderungen an die Innenraum-Ausstattung? etc.

Für die Sicherheit der Patienten in Rollstühlen bietet sich das RÜCKENAUFPRALL-SCHUTZSYSTEM SAFERIDER an.

Lassen Sie sich persönlich von uns beraten.

Referenznummer: Behindertentransport in Personenwagen

BUSCOM AG
Feldstrasse 2
5506 Mägenwil

Unternehmen

Basisfahrzeuge


Branchen

Behindertentransporte