Behindertentransport in Personenwagen Innenausbau WALDSPURGER + BÜHLMANN AG
Grundkonzept:
Ein Personenwagen für Rollstuhltransport kann mit dem PW-Ausweis gefahren werden.
Die Bestuhlung ist links und rechts an den Seitenwänden angeordnet und muss unter Umständen nicht demontiert werden wenn nur im Mittel-Gang Rollstühle geladen werden. Es dürfen jedoch nie mehr als 9 Personen total im Fahrzeug mitgeführt werden. Falls mehr Rollstühle geladen werden sollen, sind die entsprechenden Sitze schnell demontabel ausgeführt.
Die Kundenbedürfnisse sollten genau abgeklärt werden: Anzahl Rollstühle? Welches Verlade-System? Welche Rollstuhl-Verankerungen und Patientensicherung? Spezielle Anforderungen an die Innenraum-Ausstattung? etc.
Für die Sicherheit der Patienten in Rollstühlen bietet sich das RÜCKENAUFPRALL-SCHUTZSYSTEM SAFERIDER an.
Lassen Sie sich persönlich von uns beraten.
Referenznummer: Behindertentransport in Personenwagen













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